Für Unternehmen und Einrichtungen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Begleitung für Unternehmen
Arbeitgeber sind verpflichtet, auch die psychische Belastung am Arbeitsplatz zu beurteilen. Wir begleiten Sie dabei: psychologisch fundiert, praxisnah und so, dass am Ende wirksame Maßnahmen stehen und nicht nur ein Formular. Für Unternehmen, Schulen, Kitas, Pflege und soziale Einrichtungen in Zwickau und Westsachsen.


Worum es geht
Was bei psychischer Belastung beurteilt wird
- Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgaben, z. B. Verantwortung, Emotionsarbeit, Handlungsspielraum
- Arbeitsorganisation, z. B. Zeitdruck, Arbeitszeit, Unterbrechungen
- Soziale Beziehungen, z. B. Zusammenarbeit, Führung, Konflikte
- Arbeitsumgebung, z. B. Lärm, Raum, Arbeitsmittel
- Neue Arbeitsformen, z. B. mobile Arbeit, ständige Erreichbarkeit
Ablauf
In sechs Schritten zur wirksamen Gefährdungsbeurteilung
- Vorbereiten
Ziele, Beteiligte und Tätigkeitsbereiche festlegen, Vorgehen und Methoden abstimmen.
- Ermitteln
Belastungen erfassen, z. B. in moderierten Workshops, Interviews oder einer Befragung.
- Beurteilen
Gemeinsam bewerten, wo Handlungsbedarf besteht und was gut funktioniert.
- Maßnahmen entwickeln
Konkrete, umsetzbare Schritte für Organisation, Führung und Team erarbeiten.
- Umsetzen und prüfen
Maßnahmen begleiten und ihre Wirksamkeit überprüfen.
- Dokumentieren und fortschreiben
Ergebnisse festhalten und den Prozess regelmäßig aktualisieren.
Mehrwert
Von der Pflicht zur wirksamen Veränderung
Eine gute Gefährdungsbeurteilung ist mehr als eine Pflichtübung. Richtig gemacht zeigt sie, was Ihre Beschäftigten belastet, und liefert Ansatzpunkte, um Krankenstand, Fluktuation und Konflikte zu verringern.
Aus den Ergebnissen entstehen oft passende nächste Schritte: Teamentwicklung, Supervision, Coaching für Führungskräfte, Fortbildungen zu Stress und Resilienz oder eine Mitarbeiterberatung für schnelle Hilfe im Einzelfall. Alles aus einer Hand.
- Fachliche Leitung durch Dr. Benjamin Förster, Psychologe mit Forschungsschwerpunkt Emotionsarbeit und Belastung im Beruf
- Erfahrung mit Schulen, Kitas, Pflege, sozialen Trägern und Mittelstand
- Moderation, die Beschäftigte wirklich zu Wort kommen lässt
Häufige Fragen
Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Sind wir zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verpflichtet?
Ja. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen, ausdrücklich auch die psychische Belastung bei der Arbeit, und das Ergebnis dokumentieren. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Was übernehmen Sie, und was bleibt bei uns?
Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Wir begleiten den Prozess fachlich: Planung, Methodenwahl, Moderation von Analyse-Workshops oder Gesprächen, Auswertung, Entwicklung von Maßnahmen und Unterstützung bei der Dokumentation. Wir arbeiten dabei gern mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und der Interessenvertretung zusammen.
Welche Methoden setzen Sie ein?
Je nach Größe und Situation: moderierte Analyse-Workshops mit Beschäftigten, strukturierte Interviews, Beobachtungen oder anerkannte Mitarbeiterbefragungen. Kleine Betriebe kommen oft mit wenigen Workshops gut aus.
Wie lange dauert der Prozess?
Das hängt von der Zahl der Tätigkeitsbereiche ab. In kleineren Einrichtungen sind erste Ergebnisse oft innerhalb weniger Wochen möglich. Wir besprechen mit Ihnen einen realistischen Zeitplan.
Was kostet die Begleitung?
Sie erhalten nach einem kurzen Vorgespräch ein individuelles Angebot als Paket, abgestimmt auf Betriebsgröße, Methoden und gewünschten Umfang.
Erstgespräch
Begleitung anfragen
Schreiben Sie uns kurz, wie groß Ihr Unternehmen ist und wo Sie im Prozess stehen. Sie erhalten ein individuelles Angebot.
Telefon0375 21109656
E-Mailinfo@loesungsloft.de
AdresseFlurstraße 4, 08056 Zwickau
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